Führerscheinuntersuchung

Vor Erlangung der Lenkerberechtigung muss ein ärztliches Gutachten über die Verkehrstauglichkeit vorgelegt werden. Unsere Ärzt:innen sind Sachverständige und zur Ausstellung eines solchen Gutachtens berechtigt.

Um eine Befangenheit auszuschließen dürfen sachverständige Ärzt:innen keine Person untersuchen, die sie in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut haben (§22 Abs 3 FSG-GV). Sie können Ihre Führerscheinuntersuchung also NICHT bei Ihrem üblichen Hausarzt bzw. Hausärztin durchführen lassen.

    Zum Termin benötigen Sie jedenfalls:

    •  Amtlicher Lichtbildausweis: z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Achtung: E-Card mit Lichtbild, Studentenausweis, etc.. können nicht akzeptiert werden!
    • Falls eine Brille/Kontaktlinsen vorhanden sind bitte aktuellen Brillenpass (max. 6 Monate) mitnehmen.
    • Vorhandene Sehbehelfe: sowohl Kontaktlinsen (inkl. Behälter und Flüssigkeit) als auch Brille mitnehmen.

    Gemäß EU-Führerschein-Richtlinie RL 2006/126/EG wird der Führerschein in Klassen eingeteilt und mehrere Klassen zu einer Gruppe zusammengefasst:

    • Gruppe 1: Klassen A, A1, A2, AM, B, BE
    • Gruppe 2: Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E

    Für diese Gutachten gelten gesetzlich festgelegte Leistungstarife lt. § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (ab 1.10.2011):

    • Führerschein Gruppe 1 Grunduntersuchung: EUR 35,00
    • Führerschein Gruppe 2 Grunduntersuchung: EUR 50,00
    • Führerschein-Wiederholungsuntersuchung: EUR 30,00