Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Person eine oder mehrere medizinische Behandlungen ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die von einer Krankheit betroffen oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte, konkret genannte, medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Sie wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. So lange eine Person jedoch selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.
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Wie kann ich eine Patientenverfügung erstellen?
Dafür benötigen Sie ein ärztliches Beratungsgespräch. Dafür muss ausreichend Zeit eingeplant werden (mindestens 30 Minuten). Besprechungstermine finden daher nicht in der Routineordinationszeit statt. Bitten vereinbaren Sie ihren Termin daher telefonische oder persönliche vor Ort.
Vor dem Beratungsgespräch empfehlen wir die Beschäftigung mit den Fragen auf Seite 21 des Ratgebers.
Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung?
Das Beratungsgespräch ist eine Privatleistung. Wir orientieren uns bei den Tarifen an den Empfehlungen der österreichischen Ärztekammer. Die aktuelle Liste für Privatleistungen finden Sie hier: Preisliste.
Quellen und weitere Informationen:
- Patientenanwaltschaft Wien: Patientenverfügung – Hilfe und Beratung, Arten, Erstellung (wien.gv.at)
- Österreich.gv.at: Patientenverfügung (oesterreich.gv.at)
- Gesundheit.gv.at: Patientenverfügung – Inhalte – Vorlagen | Gesundheitsportal