Bestellung von Dauerrezepten

💊 Rezeptbestellung für Dauermedikation

Wenn Sie bereits Patient:in in unserer Ordination sind, können Sie Ihre Dauermedikamente bequem online nachbestellen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Dauermedikation einmalig bei uns eingetragen wurde – in der Regel geschieht das im Rahmen Ihres Erstgesprächs.

💳 Warum wir regelmäßig Ihre e-Card benötigen

Nach Steckung Ihrer e-Card können wir

  • für 90 Tage Ihre e-Medikationsliste aktualisieren,
  • Ihre e-Befunde aus Spitälern einsehen (z. B. Labor- oder Entlassungsberichte), und
  • für 28 Tage Einträge in Ihren e-Impfpass vornehmen.

Aus Datenschutzgründen ist dieser Zugriff zeitlich begrenzt.
Daher benötigen wir Ihre e-Card regelmäßig, um den Zugriff zu erneuern.

Sie können den Zugriff in Ihrem ELGA-Portal oder über die ELGA-Ombudsstelle (Tel. 01 544 06 80) auch auf 365 Tage verlängern.
Diese Verlängerung erlaubt uns den Zugriff auf Ihre Daten, ersetzt jedoch kein Arztgespräch oder eine ärztliche Kontrolle.

🩺 Wichtige Hinweise

Alle Rezepte werden als e-Rezepte ausgestellt und können mit Ihrer e-Card in jeder Apotheke eingelöst werden – auch wenn Sie nicht an der ELGA-e-Medikation teilnehmen.

Neue oder geänderte Rezepte können nur nach einem Arztgespräch ausgestellt werden.

Suchtgift- und Substitutionsrezepte sind von der Online-Bestellung ausgeschlossen.

An einem Werktag (Mo-Fr) bis 16 Uhr bestellte Rezepte können am nächsten Werktag in der Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden.

Rezepte, die nach 16 Uhr bzw. an einem Feiertag oder am Wochenende bestellt werden, können erst am übernächsten Werktag abgeholt werden.

Was möglich ist:


✅ Online können Sie Dauermedikamente nachbestellen,
sofern Sie bereits Patient:in unserer Ordination sind und
✅Ihre Dauermedikation einmalig ärztlich eingetragen wurde (z. B. beim Erstgespräch).
Diese Medikamente können wir ohne neuerlichen Arztkontakt als e-Rezept ausstellen.


Was nicht möglich ist:


Neue Medikamente (Präparate, die bisher nicht in Ihrer Dauermedikation stehen)
Dosierungsänderungen oder Therapieanpassungen
Suchtgift- oder psychotrope Medikamente (z. B. Pregabalin, Benzodiazepine, Opioide)
Rezepte für andere Personen (z. B. Angehörige)

Für diese Fälle ist ein Arztgespräch erforderlich, damit die medizinische Indikation, Sicherheit und rechtliche Dokumentation gewährleistet sind.